Das Stipendium wird von der Peter Suhrkamp Stiftung und der Uwe Johnson-Gesellschaft gemeinsam getragen. Es richtet sich an Uwe Johnson-Forscher, Doktoranden, Studenten in der Endphase ihres Studiums sowie Übersetzer. Ihnen sollen bis zu vier Wochen ungestörte Arbeit ermöglicht werden.
Bedingungen
Notwendig ist dabei ein klarer Bezug zu Werk und Leben Uwe Johnsons. Bevorzugt unterstützt werden Vorhaben, deren Thema mit den Beständen des Uwe Johnson-Archivs in Zusammenhang steht. Darüber hinaus kann auch die Arbeit an Übersetzungen gefördert werden. Literarische Arbeiten und allgemeine Überblicksdarstellungen können nicht gefördert werden.
Die Stipendiaten arbeiten selbstständig zu ihrem Thema, das Uwe Johnson-Archiv steht ihnen nach den regulären Bedingungen zur Nutzung zur Verfügung.
Über ihren Aufenthalt in Wieck bzw. im Uwe Johnson-Archiv haben die Stipendiaten einen Tätigkeitsbericht anzufertigen. Darin sollen Verlauf und Ertrag des Aufenthalts dargestellt werden. Anregungen und Vorschläge für die weitere Ausgestaltung des Stipendiums sind willkommen. Der Tätigkeitsbericht ist spätestens zwei Monate nach dem Aufenthalt in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.
Umfang des Stipendiums
Das Stipendium soll einen Aufenthalt in Wieck von bis zu vier Wochen ermöglichen. Die Höhe des Stipendiums beträgt 250,- € pro Woche. Damit werden die Reisekosten sowie die Verpflegung während des Aufenthalts in Wieck bestritten. Die Unterkunft im Haus in Wieck ist kostenfrei.
Bewerbung
Die Anträge sind schriftlich an die Uwe Johnson-Gesellschaft zu Händen der Geschäftsführerin zu richten. Es gilt der Poststempel. Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus:
Die Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Bitte senden Sie keine Originale ein.
Bewerbungsfrist
Die Anträge müssen jeweils bis 31.3. für das zweite Halbjahr des laufenden bzw. 30.09. für das erste Halbjahr des folgenden Jahres vorliegen. Pro Jahr können drei Stipendien vergeben werden.
Vergabe
Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet eine Kommission, die die Peter Suhrkamp Stiftung und die Uwe Johnson-Gesellschaft gemeinsam einsetzen. Die Vergabe erfolgt in der Regel bis Ende Mai bzw. November. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.
Nutzungsbedingungen des Hauses in Wieck
Das Haus verfügt über eine ausgestattete Küche und Bad sowie einen Gemeinschaftsraum. Das Haus kann von mehreren Stipendiaten gleichzeitig genutzt werden.
Bewilligung
Das Stipendium wird auf Widerruf bewilligt. Die Bewilligung kann widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass die Angaben in den Antragsunterlagen unrichtig sind oder die eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden. Wird der Arbeitsbericht nicht fristgemäß vorgelegt, können Teilrückzahlungen fällig werden.
Übersicht über die Bedingungen und Termine
Bedingung: wissenschaftliche Arbeit oder eine Übersetzung mit Bezug zu Uwe Johnson
Höhe des Stipendiums: max. 1000,- €
Aufenthaltsdauer: ca. 4 Wochen
Bewerbungsfrist: 31.3. / 30.09. (Poststempel)
Kontakt:
Prof. Dr. Holger Helbig Universität Rostock Institut für Germanistik Uwe Johnson-Professur Gertrudenstr. 11, Torhaus 18057 Rostock Telefon: 0381/498-2540 |
Uva Piterane Geschäftsführerin Uwe Johnson-Gesellschaft Gertrudenstr. 11, Torhaus 18057 Rostock Telefon: 0381/498-2541 Telefax: 0381/498-2542 |